Stresemanns Ganz normal

Alles gehackt, oder?

Dieses Jahr umfasst die “preußische Hackfleischverordnung” erstmals 40 Seiten. Im Jahre 1806 waren es noch ganze fünf Druckzeilen. Selbst juristisch gebildete Schlachter werden einen Teufel tun und sie lesen. Denn wer heute Verwaltungsdeutsch liest, blickt meistens nicht mehr durch.

Wenn ein Bürger etwas von Vater Staat möchte, muss er in den meisten Fällen zunächst ein Formular ausfüllen und diverse Gesetzestexte beachten. Und damit gehen die Probleme schon los. Seit Jahren versprechen unsere Staats­beamten, dass sie in der Sprache klarer werden wollen. Aber welche Mutter versteht beispielsweise den Absatz im Gesetz zu den “Richtlinien zur Antragsstellung auf Kinder­erziehungsleistung”, in dem es verwirrend heißt:

“Sofern der Bezug von Erziehungsgeld endet, aber gleichwohl noch Erziehungsurlaub gewährt wird, kann an die Zeit der mitgliedschäfterhaltenden Wirkung nach § 311 Satz l Nr. 2 RVO auf Grund des Bezuges von Erziehungsgeld noch zusätzlich die 3-Wochen-Prist des § 311 Satz l Nr.4 RVO (Arbeitsunterbrechung ohne Entgelt) angehängt werden.

Habt ihr´s verstanden? Das bedeutet schlicht: Der Geldhahn wird zugedreht, auch wenn der Erziehungsurlaub nicht beendet ist. Auch im Zeitalter des “Elternurlaubs” hat sich an diesem Paragraphen nichts geändert. Aber warum einfach, wenn es umständlich geht. Politiker und Beamte sprechen, obwohl sie laufend das Gegenteil beschwören, immer noch nicht unsere Sprache.

Zum Glück gibt es einige Staatsdiener, die selbst Schwierigkeiten haben, den schriftlichen Ausführungen ihrer Kollegen zu folgen. Da sitzt seit einiger Zeit ein Beamter der Bundesbahndirektion Essen über einem Abschlussbericht zur Reparatur einer Bahnschrankenanlage:

Die Anrufschranke mit Wechselsprechanlage, Posten 12, wurde fernmelde- und sicherungstechnisch so geändert, dass sie von 20.45 Uhr bis 6.16 Uhr im geöffneten Zustand verschlossen ist.

Ja was denn nun: auf oder zu? Sprachliche Kapriolen aller­erster Güte erreichte auch der Verfasser der folgende Finanzamtsmitteilung:

Im Verhinderungsfalle wird der Widerspruchsführer gebeten, dies der untergefertigten Dienststelle mitzuteilen.

Auf gut Deutsch heißt das: “Sollten Sie an der Besprechung nicht teilnehmen können, dann informieren Sie uns bitte.” Und wie gut, dass wir nicht in der Gemeinde Bruchsal wohnen. Seit einiger Zeit versetzt dort ein Aushang vor dem Standesamt alle Schwangeren in Angst und Schrecken:

Aus gegebener Veranlassung weisen wir darauf hin, dass für Geburten nur die Wochentage Dienstag und Donnerstag, jeweils von 9 bis 12 Uhr, vorgesehen sind.

Gemeint sind natürlich die Geschäftszeiten für Eintragungen in das Geburtenregister. Den absoluten Hit in Sachen Verwaltungsdeutsch lieferte die Universität Münster vor kurzem durch die “Studienordnung für Philosophie”. Mit der endgültigen Fassung möchten wir Sie allerdings ver­schonen. Heißt es doch schon im Entwurf unter § l, Geltungsbereich:

“Diese Studienordnung regelt auf Grundlage des Gesetzes über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (LABG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.8.79 (GV.N.W. , S. 586), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.6.84 (GV.N.W., S. 374), und der Ordnung der ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen (LPO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.11.85 (GV.N.W., S. 529), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20.6.86 (GV.N.W., S. 777), das Studium des Faches Philosophie für das Lehramt für die Sekundärstufe II mit dem Abschluss der ersten Staatsprüfung.

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