Stresemanns Ganz normal

Da freuen sich auch die sieben Zwerge!

Rotkäppchen auf Juristendeutsch *

„Als in unserer Stadt wohnhaft ist eine Minderjährige aktenkundig, welche infolge ihrer hierorts üblichen Kopfbedeckung gewohnheitsrechtlich Rotkäppchen genannt zu werden pflegt …

Vor ihrer Inmarschsetzung wurde die R. seitens ihrer Mutter über das Verbot betreffs Verlassens der Waldwege auf Kreisebene belehrt. Sie machte sich infolge Nichtbeachtung dieser Vorschrift straffällig und begegnete beim Überschreiten des diesbezüglichen Blumenpflückverbots einem polizeilich nicht gemeldeten Wolf ohne festen Wohnsitz.

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Dieser verlangt in unberechtigter Amtsanmaßung Einsichtnahme in den zum Transport von Konsumgütern dienenden Korb und traf zwecks Tötungsabsicht die Feststellung, dass die R. zu ihrer Verwandten und verschwägerten Großmutter eilends war. Da bei dem Wolfe Verknappungen auf dem Ernährungssektor vorherrschend waren, beschloss er, bei der Großmutter der R. unter Vorlage falscher Ausweispapiere vorsprachig zu werden. Da dieselbe wegen Augenleidens krank geschrieben war, gelang dem Wolf die diesfällige Täuschungsabsicht, worauf er unter Verschlingung der Bettlägrigen einen strafbaren Mundraub ausführte.

Bei der später eintreffenden R. täuschte er seine Identität mit der der Großmutter vor, stellte der R. nach und durch Zweitverschlingung derselben seinen Tötungsvorsatz unter Beweis. Der sich auf dem Dienstgang befindliche Förster B. vernahm verdächtige Schnarchgeräusche und stellte deren Urheberschaft seitens des Wolfmaules fest.
Er reichte bei seiner vorgesetzten Dienststelle ein Tötungsgesuch ein, welches zuschlägig beschieden wurde. Daraufhin gab er einen Schuss auf den Wolf ab. Dieser wurde nach Infangnahme der Kugel ablebig.

Die Beinhaltung des Getöteten weckte in dem Schussgeber die Vermutung, dass der Leichnam Personen beinhalte. Zwecks diesbezüglicher Feststellung öffnete er unter Zuhilfenahme eines Messers den Kadaver zur Einsichtnahme und stiess hierbei auf die noch lebende R. nebst noch lebender Großmutter.
Durch die unverhoffte Wiederbelebung bemächtigte sich der beiden Personen ein gesteigertes, amtlich nicht erfassbares Lebensgefühl. Die Bestattung des amtlich nicht gemeldeten Wolfes fand in aller Stille auf dem hiesigen Zentralfriedhof statt. Da sich Angehörige nach Ablauf der Widerspruchsfrist nicht meldeten, übernahm die Kosten die Staatskasse.

*Hinweis: Dieser Text stammt nicht von mir, sondern ist vor mehr als 30 Jahren von einem Juristen geschrieben worden. Aus dessen Nachlass wurde er mir von S.Z. zur ausdrücklichen Aufnahme in meinen Blog zur Verfügung gestellt. Danke dafür.

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