Unter dem Dach der deutschen Sprache gibt es mehrere Spezialsprachen. Umgangsdeutsch beispielsweise oder Plattdeutsch. Und Amtsdeutsch. Letzteres, eng verwandt mit dem Fachchinesisch, zeichnet sich durch gehobene sprachliche Spröde aus.
Bürger kennen das aus amtlichen Mitteilungen, die ihnen bisweilen ins Haus flattern. Aber seine größte Dichte erreicht das Amtsdeutsch in den Vorlagen, die die Verwaltung als Beratungsgrundlage für den Rat und seine Ausschüsse erstellt. Für alle, die ihre Amtsdeutsch-Kenntnisse auf die Probe stellen wollen, hier einige Beispiele wundersamster Behörden-Prosa – allesamt aus Vorlagen, die bei Ratssitzungen auf der Tagesordnung standen:
„Hinsichtlich der Einbeziehung landwirtschaftlicher Betriebe in das neue Gebührenmodell enthält der Entwurf der neuen Abfallgebührensatzung in § 2 Abs. 3 Ziff. 2 zur Klarstellung die Regelung, dass bei einem landwirtschaftlichen Betrieb mindestens eine Nutzungseinheit vorliegt, wenn Gebäude auf dem Anschlussgrundstück dauerhaft der hauptberuflichen landwirtschaftlichen Produktion dienen.” (Aus der Vorlage zur Änderung der Abfallgebührensatzung)
„Die Prüfung der Erfordernisse des Brandschutzes dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Anordnung von Maßnahmen, die der Entstehung des Brandes oder der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.” (Aus der Vorlage zur Änderung der Feuerwehrsatzung)

„Erweiterungen, Ergänzungen und Erneuerungen vorhandener und zulässigerweise errichteter Einzelhandelsbetriebe und Vergnügungsstätten, die nach der Festsetzung Nr. 4 unzulässig wären, sind ausnahmsweise zulässig, wenn die Erweiterung nicht mehr als 10 % der jeweils genehmigten Verkaufsfläche bzw. Betriebsfläche beträgt.” (Aus der Vorlage zur Änderung des Bebauungsplanes 289)
„Für die Abwasserabgabe aus Kleinkläranlagen wird die Hälfte der Einwohner, die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind, als Anzahl der Schadeinheiten berechnet.” (Aus der Vorlage zur Änderung der Abwassergebührensatzung)

Wer nach diesem CrashKursus noch nicht den Amtsschimmel wiehern hört, sollte sich vielleicht selbst mal daran versuchen, etwas aus dem Deutschen ins Amtsdeutsche zu übersetzen. Wie wäre es mit dem Satz „Silvester ist der letzte Tag des Jahres”? Hier ein, zugegebenermaßen laienhafter Versuch:
„Der Abschluss eines Jahres hinsichtlich seiner Tage erfolgt in Abstimmung mit der nordrhein-westfälischen Sprachordnung sowie unter Hinweis auf § 365 des Gregorianischen Kalenders und in Abweichung von der in anderen Monaten geltenden Ultimo-Regelung durch die Silvester-Einheit.”
Na, also! Geht doch!