Stresemanns Ganz normal

“Ich bitte um Diskretion!”

Wer den Schaden hat, braucht in der Regel für den Spott nicht zu sorgen. Doch eine andere Volksweisheit besagt: “Humor ist, wenn man trotzdem lacht!” So ähnlich ergeht es Versicherern, wenn sie amüsante Schadenmeldungen erhalten:

Von guten Beisswerkzeugen und einem hoffentlich robusten Magen zeugt die Schilderung eines Vaters:

“Am 16. Dezember war ich mit meinem Sohn Dominic in dem Geschäft des Herrn Schulz. Da ich mir von dem Geschäftsinhaber etwas zeigen liess, bemerkte ich nicht, dass mein Sohn einige Radiergummis, Feinminenstifte, Druckbleistifte und Kopierpapier angeknabbert hatte.”

“Welcher Berufsgenossenschaft wurde der Schaden gemeldet?” –  “Dem lieben Gott!” – “Von wem?” – “Per Gebet!”

Zu humoristischen Betrachtungen über die Gedanken einer ausgebrochenen Rinderherde, die dem Gemüse des Nachbarn “völlig neue Formen gegeben hat” lässt sich ein Kunde hinreißen:

“Der genaue Hergang des Schadens liegt im Dunkeln. Wahrscheinlich ist jedoch, dass die Tiere durch das glänzende Rot der Tomaten, die üppige Höhe der Stangenbohnen oder vielleicht auch durch die rundliche Fülle der Kohlköpfe angelockt worden sind. In Anbetracht ihres tristen und eingezäunten Wiesendomizils in langweiligem Einheitsgrün wurden die Rindviecher von den Verheißungen des Futterschlaraffenlandes in Nachbars Garten magisch angezogen. Leider dachte keiner an die Kosten.”

Aus dem landwirtschaftlichen Bereich stammt ein weiteres Beispiel für einen leider tödlich endenden Versicherungsfall:

“Ich war mit unserer Sau beim Eber des Geschädigten. Da unsere Sau nicht so wollte wie ich mir das vorstellte, habe ich der Sau mit einem Elektrostab einen Schlag versetzt. Dadurch hat die Sau den Eber abgeworfen. Der Eber hat sich erschreckt und sich bei der Landung den Schinken gebrochen. Der Eber musste notgeschlachtet werden.”

Um Diskretion bittet ein Kunde, der seiner Versicherung einen Sengschaden meldet:

“Zu zweit im Bett des Fräulein Müller gelegen und ich habe nach einiger Zeit unbemerkt mit den Füßen eine Kerze umgestoßen, die am Kopfende des Bettes auf dem Bettkasten stand. Den Schwelbrand habe ich erst später bemerkt, da im Sinnesrausch verminderte Wahrnehmungsfähigkeit bestand. Ich stehe in keinem Verhältnis mit der Geschädigten. Bitte um Diskretion!”

Die Kreativität seines Filiusses hätte für einen weiteren Kunden ohne Versicherungsschutz sicher ein nicht gerade geringes finanzielles Problem bedeutet:

“Nachdem mein Sohn Rolo circa drei Stunden beim Autostopp vergeblich gewartet hatte, griff er zum Pinsel und bemalte – teils aus Tatendrang und Langeweile – einen Verteilerkasten mit etwas roter Farbe. Und das nicht zur Freude vorbeifahrender Fernmeldemechaniker.”

Wie es sich gehört, nimmt der Vater seinen Sohn in Schutz:

“Vom Schaden kann keine Rede sein, eher von Veränderung.” Auf die Frag im Formular, worin das Verschulden seiner Meinung nach bestünde, antwortet er: “Ich hatte vergessen, einen Antrag auf Veränderung zu stellen!”

“In der Nacht vom 18. auf den 19. befand ich mich alleine in der Wohnung eines Freundes. Da ich mich in Hamburg aufhielt, um meine Mutter im Alters- und Pflegeheim zu besuchen und das Hotel sparen wollte, hatte ich bei ihm Unterkunft gefunden. Durch die vielen (privaten) Probleme in Hamburg hatte ich in der Nacht bzw. an jenem Abend etwas zu tief in die Flasche geguckt, wie man in Hamburg sagt. Dadurch stolperte ich, als mein Freund von der Hafenschicht zurückkam, im Dunkeln über die Schnur der Stehlampe. Dabei riss ich die Steckdose aus der Wand, stolperte, spielte Fußball mit der umstürzenden Stehlampe, wurde wütend wegen der Schmerzen im kleinen Zeh, ergriff im Fallen ein Handy und schleuderte dies gegen den an der Wand angebrachten Flachbildfernseher. Im Fallen erwischte ich noch eine Brille (der Freundin meines Freundes) und zertrat diese leider. Die zur Stelle gerufene Polizei wollte die Tür gewaltsam öffnen (ich hatte den Riegel vorgeschoben) beugte sich aber dem Wunsch des Wohnungsinhabers und musste unverrichteter Dinge wieder abziehen.

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